Impfung gegen das Coronavirus
Wie bekomme ich einen Termin im Impfzentrum? Wo ist das nächste Impfzentrum? In welcher Reihenfolge wird in Bayern geimpft ? Antworten auf alle Fragen zum Impfen.
Mit der aktuell vorgesehenen Kapazität der Impfzentren sind täglich bis zu 40.000 Impfungen in Bayern möglich.
Es wurden bislang insgesamt 499.050 Impfdosen nach Bayern geliefert (Stand: 29. 01.2021, 10 Uhr). Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand von 21 Tagen erforderlich.
Seit Beginn der Corona-Impfungen wurden in Bayern bis einschließlich 28. Januar 2021 schon 305.235 Menschen bereits einmal gegen das Virus geimpft. Zudem erhielten 93.046 Menschen bereits die Zweitimpfung (Stand 29. Januar 2021, 10:00 Uhr) .
Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Impfen können Sie sich auch an die Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131/6808 5101 wenden.
Es gibt aktuell drei Wege zur Vereinbarung eines Impftermins:
Die Vergabe der Impftermine orientiert sich an der Zugehörigkeit zu der jeweils aufgerufenen Prioritätengruppe. So wird sichergestellt, dass immer die besonders gefährdeten Menschen zuerst geimpft werden. Fragen und Antworten zur Benutzung des Impfportals finden Sie hier oder auf der „Häufig gestellte Fragen„-Seite im Bereich „Registrierung im Impfportal“.
Bitte beachten Sie: Da derzeit noch nicht ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen, werden derzeit Termine nur an priorisierte Personen vergeben. Bitte wenden Sie sich an Ihr Impfzentrum vor Ort, um die konkreten Details zur Terminvergabe zu erfragen.
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits folgende Dokumente herunterladen:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Achtung neue Version vom 11.01.2021 – bitte nur diese verwenden)
- Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnese (Achtung neue Version vom 12.01.2021 – bitte nur diese verwenden)
- Einwilligung des Betreuers / der Betreuerin: Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (Bitte übermitteln Sie die Einwilligung direkt an die Pflegeeinrichtung. Achtung neue Version vom 14.01.2021 – bitte nur diese verwenden)
- Die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum: Leitfaden für Patient:innen und Bürger:innen (Achtung neue Version)
Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits folgende Dokumente herunterladen:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Achtung neue Version vom 11.01.2021 – bitte nur diese verwenden)
- Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnese (Achtung neue Version vom 12.01.2021 – bitte nur diese verwenden)
- Einwilligung des Betreuers / der Betreuerin: Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (Achtung neue Version vom 14.01.2021 – bitte nur diese verwenden)
- Die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum: Leitfaden für Patient:innen und Bürger:innen (Achtung neue Version)

Grundlage für die Priorisierung ist die Coronaimpfverordnung, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basiert.
Danach soll die Impfung zunächst Personen über 80 und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.
Neu-Ulm
Weißenhorn
Impfungen sind im Landkreis Neu-Ulm im Moment nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung an den Impfzentren möglich.
Die Mobilen Impfteams besuchen aktuell nach einer Terminvereinbarung Alten- und Pflegeheime vor Ort. Es finden aktuell keine privaten Impfungen zu Hause statt! Außerdem sind die Impfungen kostenlos.
Sollte sich jemand bei Ihnen melden, der Ihnen eine private Impfung zu Hause oder gegen Geld anbietet, handelt es sich um einen Betrüger. Lassen Sie in solchen Fällen niemanden in die Wohnung und verständigen Sie die Polizei oder Ihr Umfeld.
Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits folgende Dokumente herunterladen:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Achtung neue Version vom 11.01.2021 – bitte nur diese verwenden)
- Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnese (Achtung neue Version vom 12.01.2021 – bitte nur diesen verwenden)
- Die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum: Leitfaden für Patient:innen und Bürger:innen (Achtung neue Version)
Die Datenschutzinformation zur Digitalen Impfverwaltung sowie die Betreiber der Impfzentren mit den Ansprechpartnern für den Datenschutz finden Sie in folgenden Listen (Stand: 29.12.2020):
Datenschutzinformation zur Digitalen Impfverwaltung (Stand: 29.12.2020)
Übersicht über die Datenschutzbeauftragte in den Impfzentren